top of page

 

 

Eine individuelle Ernährungsberatung nach §43 SGB V kann durch Ihren behandelnden Arzt auf einem ganz normalen Kassenrezept erfolgen. Hierfür können wir eine Ausfüllhilfe zur Verfügung stellen, diese finden Sie hier*.

 

Sollte eine Verordnung auf einem Kassenrezept nicht möglich sein, so kann auch dieser Vordruck für eine ärztliche Verordnung über eine Ernährungsberatung nach § 43 SGB V verwendet werden, diesen finden Sie hier*.

Downloads

Seit 1998 für Ihre Gesundheit in Warburg!

bottom of page