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Eine individuelle Ernährungsberatung nach §43 SGB V kann durch Ihren behandelnden Arzt auf einem ganz normalen Kassenrezept erfolgen. Hierfür können wir eine Ausfüllhilfe zur Verfügung stellen, diese finden Sie hier*.

 

Sollte eine Verordnung auf einem Kassenrezept nicht möglich sein, so kann auch dieser Vordruck für eine ärztliche Verordnung über eine Ernährungsberatung nach § 43 SGB V verwendet werden, diesen finden Sie hier*.

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